Elektronische Nachweisführung tritt in Kraft
2. Februar 2010 – 11:58Am 01.04.2010 tritt die elektronische Nachweis- und Registerführung in Kraft. Zur Nachweisführung verpflichtet sind Abfallerzeuger, Beförderer und Entsorger gefährlicher Abfälle, wenn bei ihnen insgesamt mehr als 2 Tonnen gefährlicher Abfall pro Jahr anfallen. Auf Anordnung der zuständigen Behörde können auch Abfallerzeuger, Beförderer und Entsorger nicht gefährlicher Abfälle verpflichtet werden.
Die elektronische Nachweisführung löst die bisherige Nachweisführung in Papierform (Begleitscheine, Übernahmescheine & Entsorgungsnachweise) ab. Mit Ausnahme der Übernahmescheine für Kleinmengen und die Sammelentsorgung muss das Verfahren ab April 2010 elektronisch abgewickelt werden.
Um ein wenig den Durchblick zu bekommen haben wir eine Informationsveranstaltung in Rehau bei der Firma Böhme besucht.
Jeder Betrieb, der wie oben genannt, zur elektr. Nachweisführung verpflichtet ist, sollte sich als erstes bei der ZKS (Zentrale Koordinierungsstelle) registrieren lassen. Dort erhält man dann ein virtuelles Postfach. Die virtuelle Poststelle übernimmt mit ihren Postfächern Empfang, Verteilung und Versendung der Nachrichten. Mit der virtuellen Poststelle wird eine zentrale Adressverwaltung sichergestellt.
Die von den Bundesländern betriebene ZKS bietet den Teilnehmern verschiedene Lösungen zur Kommunikation. Man kann einen Provider, der als beauftragter Dienstleister tätig wird, nutzen oder eine speziell entwickelte Software erwerben. Sollten Nachweispflichtige keine der Alternativen nutzen wollen, bleibt das sog. Länder-eANV. Das ist ein Internetportal, das als einfache und kostengünstige Lösung von den Ländern zur Verfügung gestellt wird.
Die qualifizierte elektronische Signatur ist eine Art “digitaler Fingerabdruck” – die mit der herkömmlichen Unterschrift vergleichbar ist. Eine Signaturkarte ist wie eine Bankkarte anzusehen, mit einem persönlichen PIN ist sie nicht übertragbar. Es sollten daher in einem Betrieb nur bestimmte, ausgewählte Personen signieren dürfen. Die elektronische Unterschrift wird mittels Kartenlesegerät signiert.
Zu diesem Thema könnte man sicherlich noch mehrere Seiten schreiben, dass wäre jedoch nicht Sinn der Sache. Wichtige Informationen und Auskünfte zu diesem Thema erhält man auf der BMU-Homepage, bei allen zuständigen Abfallbehörden, bei Verbänden, Landesgesellschaften und IHKs. Für das elektronische Signaturverfahren und zur Datensicherheit werden Informationen bei der Bundesnetzagentur und der BSI zur Verfügung gestellt. Schulungen und Veranstaltungen werden von allen IHKs angeboten.














